2015-11-25 EULLE

Neues aus Brüssel: Subventionsempfänger Fördergeldempfänger sollen von den Wohltaten der Europäischen Kommisssion berichten, zwangsweise, sonst werden die Fördergelder wieder zurück verlangt. Heißt im Amtsdeutsch zwar sanktioniert, ist aber das Gleiche. Zwangsweise noch der verpflichtende Link zur Europäischen Kommission und ich müsste eigentlich den Vorschriften genüge getan haben.

Habe ich aber nicht, geht auch nicht. In der DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 808/2014 DER KOMMISSION  vom 17. Juli 2014 steht auch drin, das obige Information mind. 25% der Website einnehmen muss. Nachzulesen im Anghang III, Teil 1, 2.2 letzter Absatz.

Hoffentlich liest hier keiner mit… 😉

Das wäre das fürs Internet. Dazu kommen noch zwei Schilder ähnlichen Inhaltes – heißen im Amtsdeutsch „Erläuterungstafeln“- , die ich lt. Vorschrift „an einem für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Ort“ anbringen muss. Werden Gottseidank durch das Landwirtschaftsministerium gesponsort. Das Geld könnte man sich auch sparen…

Alles unter dem Motto „Tue Gutes und Sprich darüber lass darüber sprechen“. Ich habe eher den Eindruck, dass es in Brüssel viele gibt, die nicht ausgelastet sind und sich Ihre Zeit mit solchen Selbstbeweihräucherungsverordnungen oder anderen noch lächerlicheren Verordnungen totschlagen.

Sie haben es sicherlich gemerkt, auch wir bekommen „Fördergelder“. Einen größeren Teil für die Bewirtschaftung und Erhaltung des Steillagenweinbaues und einen kleineren Obulus für die Beibehaltung der ökologischen Wirtschaftsweise.

Ein Artikel über Subventionen zum Nachlesen, hier bei  Bauer Willi.