2016-12-06-dwzManchmal will man es nicht glauben, wie diletantisch und unprofessionell die Profis der schreibenden Zunft arbeiten. Nachdem ich obiges Bildchen in einem Blogeintrag während der Weinernte 2016 veröffentlichte, fragte die Moselweinwerbung an, ob sie dieses Bildchen für ihre Zwecke verwenden könnte.

Natürlich kein Problem. Das Originalbild wurde Ansgar Schmitz von der Regionalwerbung kostenfrei zur Nutzung überlassen, mit der Maßgabe, dass die Fotoherkunft bei Veröffentlichung angegeben wird. Also in meinem Fall mit Harald Steffens oder Weingut Steffens-Keß gekennzeichnet. Im verteilten Pressematerial der Moselweinwerbung wurde das auch so kommuniziert.

Einige Tage später fand ich das Bild in der hiesigen Tageszeitung wieder. Natürlich mit nicht existentem bzw. unkorrektem Bildquellennachweis. Das gleiche gestern in der Deutschen Winzerzeitung in einem Bericht über das extreme Weinjahr 2016. In beiden Fällen die Redaktionen angerufen und reklamiert. Man tat ahnungslos, hatte Ausreden und Ausflüchte. Ich kam mir vergackeiert vor.

Wenn ich schon kein Bildhonorar nehme, dann soll wenigsten Ruhm und Ehre für mich abfallen und die Bildunterschrift stimmen. Alternativ könnte ich eine Abmahnung nebst Rechnung für das entgangene Bildhonorar verschicken.